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Aufgaben/Ziele Mensch, Tiere und Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen (zB. Exoten) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Darum ist der Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen Systemen (Forschungslabor, Diagnostik, Biotechindustrie) oder offenen Systemen (Freisetzungsversuche, Inverkehrbringen) in den Verordnungen zur Biosicherheit (ESV, FrSV, StFV, CartV, SAMV) geregelt Die kantonalen Behörden überwachen die Tätigkeiten mit Organismen und unterstützen die Ereignisdienste, auch im Bereich B-Terror.
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