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Baudirektion Kt. ZH
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Biosicherheit
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Walcheplatz 2
8090 Zürich

Biosicherheit


Aufgaben/Ziele
Mensch, Tiere und Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen (zB. Exoten) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Darum ist der Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen Systemen (Forschungslabor, Diagnostik, Biotechindustrie) oder offenen Systemen (Freisetzungsversuche, Inverkehrbringen) in den Verordnungen zur Biosicherheit (ESV, FrSV, StFV, CartV, SAMV) geregelt
Die kantonalen Behörden überwachen die Tätigkeiten mit Organismen und unterstützen die Ereignisdienste, auch im Bereich B-Terror.
Nützliche Links:
Störfallverordnung
(StFV)

Einschliessungsverordnung
(ESV)

Freisetzungsverordnung
(FrSV)

Aktuelles

 

Massnahmenplan "invasive gebietsfremde Organismen" vom Regierungsrat genehmigt (8.07.2009) (mehr dazu)
Datei : Transportvorschriften_2009.pdf Grösse: 625 KB Transport von infektiösen biologischen Agenzien und Organismen: Vorläufige Bestandesaufnahme der geltenden Vorschriften, Feb. 2009 (625 KB)
Das Dokument enthält eine Zusammenstellung der Vorschriften im Bereich des Transports von infektiösen biologischen Agenzien und Organismen
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Die folgenden Themen können hier auch direkt angesteuert werden:
Ereignisbewältigung
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Organismengruppen
Störfallvorsorge und Biosicherheit
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